Es ist eine tolle Sache: Für alle, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk aG besitzen, gibt es im Ortenaukreis einen ganz besonderen Beförderungsservice: den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung! Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist dafür mit behinderten- und rollstuhlgerechten Fahrzeugen im Einsatz.
Die Idee dieses Fahrdienstes ist es, Menschen mit Behinderung in ihrer Freizeit mobil zu machen und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Zum Beispiel, …
- … um wichtige Besorgungen des täglichen Lebens (Einkäufe, Besuch von Banken und Behörden) zu erledigen.
- … um kulturelle und kirchliche Veranstaltungen (Konzerte, Kino, Gottesdienste, Theater…) zu besuchen.
- … um in der Freizeit aktiv zu sein, sportliche Events zu besuchen, Angebote von Freizeiteinrichtungen und Vereinen wahrzunehmen.
- … um soziale Kontakte zu pflegen, Eltern, Verwandte und Freunde zu besuchen, gemeinsam essen zu gehen.
Menschen mit Handicap können sogar eine Begleitperson kostenlos mitnehmen, falls genügend Platz im Fahrzeug ist. Der ASB versucht aber alles, um das möglich zu machen. Und die Fahrzeuge sind groß.
Berechtigungsschein und Wertmarke: Voraussetzung, um diesen Fahrdienst zu nutzen, ist der Besitz eines Berechtigungsscheines und einer Wertmarke für das laufende Kalenderjahr. Sie kostet 72 Euro pro Jahr. Es gibt jedoch auch Personengruppen, bei denen diese Gebühr entfällt. Dazu zählen zum Beispiel Menschen, die Grundsicherung beziehen. Solche Fragen sollten im Einzelfall direkt mit dem Landratsamt geklärt werden.
Zuständig dafür ist Frau Goerke vom Amt für Soziales und Versorgung, ☏ 0781/805-1336.
Bei ihr können auch die nötigen Antragsformulare für Berechtigungsschein und Wertmarke angefordert werden:
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Soziales und Versorgung
Badstraße 20
77652 Offenburg
Für Selbstzahler: Wer die Vorgaben für den Berechtigungsschein nicht erfüllt, kann die Rollstuhltaxis des ASB auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten: 1,50 Euro pro gefahrenem Kilometer + Anfahrt von der Wache in der Heinrich-Hertz-Straße 30 in Offenburg. Die Fahrzeuge sind von 7 bis 21 Uhr im Einsatz. Eine Fahrt sollte drei Tage im Voraus angemeldet werden – manchmal geht es aber auch kurzfristiger. Fragen kostet nichts…
Arztfahrten: Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung umfasst allerdings nicht die Fahrten zu ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen oder zu ärztlich verordneten Therapien. Dafür ist ein sogenannter Transportschein nötig, den der Arzt anordnet. Die Kosten dafür übernehmen dann Leistungsträger wie beispielsweise Krankenkassen.
Wenn das alles geklärt ist, kann’s losgehen mit den Gute-Laune-Fahrten. Terminabsprache und Auskunft:
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), ☏ 0781/23313.
E-Mail: fahrdienst@asbmittelbaden.de
Weitere Infos gibt es auf der ASB-Website.
Hallo Renate, super,dass du so eine Seite eingerichtet hast und sie auch betreust. Es gibt viele gute Tips.
Zum obigen Artikel: wäre vielleicht gut, zu wissen, was die verschiedenen Zusatzbezeichnungen für den Behindertenausweis bedeuten und wie sie zu erlangen sind.
Viele Grüße,
Christoph
Hallo Christoph, danke für den Hinweis. Zum Glück muss ich das Rad da nicht neu erfinden: Da gibt es einen tollen privaten Blog zum Schwerbehindertenausweis.
Zu den Merkzeichen und zu was sie berechtigen findet sich eine gute Übersicht auf My Handicap
Hallo zusammen
Wieviele Fahrten pro Monat stehen einem Rollstuhlfahrer mit Berechtigungsschein und kostenloser Wertmarke zu? Ändert sich die Anzahl, wenn man Mitglied im ASB ist? Wie werden Selbstzahler bei der Vergabe von Fahrten berücksichtigt? Für die Beantwortung der Fragen danke ich herzlich.
Liebe Frau Lippold, ich habe gerade beim ASB angefragt. Es gibt keinen Unterschied zwischen Selbstzahlern und ASB-Mitgliedern – weder beim Preis noch bei der Anzahl der Fahrten. Die Zahl der Fahrten ist nach oben auch nicht begrenzt. Es ist aber oft eine Frage der Kapazität, ob genügend Fahrer und Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Das klappt deswegen nicht immer von heute auf morgen. Am besten die Fahrt möglichst frühzeitig anmelden.
Hallo, meine Mutter sitzt im Rollstuhl. Und bräuchte einen Tragestuhl zur Beförderung. Sie wohnt in Schiltach. Bei uns gibt es niemanden der sie befördern kann. Könnten sie uns evtl helfen?
Liebe Frau Sum, leider ist dieser Fahrdienst für Behinderte auf den Ortenaukreis beschränkt, und Schiltach gehört ja schon zum Landkreis Rottweil. Aber selbst hier bei uns dürfte der Fahrdienst niemanden mit einem Tragestuhl befördern. Das hat versicherungsrechtliche Gründe. Für Fahrten zu Ärzten oder Therapien kann man sich aber vom Arzt einen sogenannten Transportschein ausstellen lassen. Dann übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten für das Rote Kreuz, das bei Bedarf ja Sanitäter hat, die Ihre Mutter zum Auto tragen können. Theoretisch kann man das Rote Kreuz auch privat beauftragen, das ist dann eben eine Frage der Kosten.
Hallo Renate,
Der ASB-Fahrdienst ist eine tolle Initiative für Menschen mit Behinderung und erspart Mitmenschen viel Zeit und Arbeit, da diese nicht mehr in Eigenregie Fahrer bzw. Chauffeure organisieren müssen.
LG, Daniel