Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kommt im Zuge des sogenannten Nachteilsausgleichs zu Vergünstigungen bei Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Landratsamt Ortenaukreis stellt auf Antrag das sogenannte Beiblatt mit Wertmarke aus.
Diese silberfarbige Wertmarke berechtigt zusammen mit dem Behindertenausweis, umsonst mit Bussen, Straßenbahnen, zuschlagsfreien Zügen der Deutschen Bahn und Fähren in ganz Deutschland (!) zu fahren. Ausgenommen sind Fernverkehrszüge wie Euro- und Intercity (EC/IC) oder Intercity-Express (ICE).
Behindertenausweis + Wertmarke: Freie Fahrt im Nahverkehr
Die Wertmarke kostet 80 Euro pro Jahr, sie ist auch als Halbjahresmarke für 40 Euro erhältlich. Voraussetzung ist ein Behindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent und dem Merkzeichen
- G (gehbehindert)
- aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- Bl (blind)
- H (hilflos)
- Gl (gehörlos)
- VB oder EB kriegsbeschädigt.
Diese Wertmarke ist kostenlos für Menschen, die schwerbehindert sind und gleichzeitig
- Arbeitslosengeld II,
- laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
- Grundsicherung im Alter oder
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten.
Auch diese unentgeltliche Wertmarke muss aber beim Landratsamt beantragt werden.